Das BayernLDA hat gegen eine Privatperson ein Bußgeld wegen eines Datenschutzverstoßes verhängt: Im aktuellen Tätigkeitsbericht heißt es, „Erstmalig wurde im Berichtszeitraum auch die Nutzung eines Ortungsgerätes, konkret eines Apple AirTags, mit Bußgeld sanktioniert. In dem zugrunde liegenden Fall brachte der Betroffene
das AirTag an dem Fahrzeug der Geschädigten an, um ihre Standortdaten abzurufen, weil er auf diese ein Auge geworfen hatte. Die Haushaltsausnahme sahen wir in diesem Fall aus mehreren Gründen nicht erfüllt und verhängten aufgrund der hohen Eingriffsintensität und der Sensibilität der Daten ein vierstelliges Bußgeld gegen den Betroffenen.“
Also liebe Leute: Dem Crush nicht einfach einen GPS-Tracker verpassen! Das gibt auch Ärger wegen des Datenschutzes und Stalking ist natürlich auch keine gute Idee.
(Hinweis: Beitragsbild ist KI-generiert)
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